Servicerufnummer
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- Telefon: 0381 - 63 74 99 - 0
- Notdienst: 01525 - 66 09 44 5 Oktober bis April
Fördermöglichkeiten
Finanzielle Förderprogramme für thermische Solaranlagen
Die Investition in solarthermische Anlagen ist ein Beitrag zum
Umweltschutz und zur Ressourcenschonung. Deshalb werden solarthermische
Anlagen - unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien - durch
verschiedene Programme von öffentlichen Stellen bei Bund, Ländern und
Gemeinden finanziell gefördert.
Wichtig ist hierbei, dass die Antragsstellung in der Regel vor Durchführung des Vorhabens erfolgen muss.
Erhöhung der Fördersätze ab 02.08.2007
Der Solarmarkt hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen und zukunftsträchtigen Wirtschaftszweig entwickelt. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und verschafft der Solarindustrie mit der Erhöhung der Fördersätze Rückenwind. Alle seit dem 02.08.2007 eingehenden Förderanträge erhalten die um 50% erhöhte Förderung mit nun 60 Euro statt bisher 40 Euro je m² installierter Kollektorfläche für reine Trinwasseranlagen. Kombinierte Anlagen mit Heizungsunterstützung erhalten 105 Euro statt bisher 70 Euro je m² Kollektorfläche.
Der Mindestförderbetrag für jede neu in Betrieb genommene Anlage liegt seit 02.08.2007 bei 412,50 Euro.
Wichtig ist hierbei, dass die Antragsstellung in der Regel vor Durchführung des Vorhabens erfolgen muss.
Erhöhung der Fördersätze ab 02.08.2007
Der Solarmarkt hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen und zukunftsträchtigen Wirtschaftszweig entwickelt. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und verschafft der Solarindustrie mit der Erhöhung der Fördersätze Rückenwind. Alle seit dem 02.08.2007 eingehenden Förderanträge erhalten die um 50% erhöhte Förderung mit nun 60 Euro statt bisher 40 Euro je m² installierter Kollektorfläche für reine Trinwasseranlagen. Kombinierte Anlagen mit Heizungsunterstützung erhalten 105 Euro statt bisher 70 Euro je m² Kollektorfläche.
Der Mindestförderbetrag für jede neu in Betrieb genommene Anlage liegt seit 02.08.2007 bei 412,50 Euro.